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LSG Rheinland-Pfalz, 20.04.2006 - L 5 KR 150/05 |
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LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. April 2006 - L 5 KR 150/05 (https://dejure.org/2006,57905)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Liegedreirad mit elektrischem Hilfsantrieb
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.04.2006 - L 5 KR 150/05
Die Förderung der Selbstbestimmung des behinderten Menschen und seiner gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch Versorgung mit Hilfsmitteln fällt nur dann in die Zuständigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (vgl zB BSG vom 23.7.2002 - B 3 KR 3/02 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 mwN).